| Stellungnahme der Stadt Luzern Die Luzerner Kapellbrücke ist seit 1914 ein eidgenössisches Denkmal. Entsprechend liegt die Zuständigkeit bei der öffentlichen Hand. Die Stadt Luzern nimmt zum vorliegenden Projekt offiziell wie folgt Stellung:
„In der Nacht vom 18. August 1993 brannte die Kapellbrücke. Das Feuer hinterliess an der Brücke und am Wasserturm grosse Schäden. Bis zu diesem Tag hatten 111 Bildtafeln im Giebel der Kapellbrücke gehangen. Am Morgen nach der Feuersbrunst konnten 43 Bildtafeln und Bildfragmente sichergestellt werden. Lediglich 25 Bildtafeln konnten fachgerecht konserviert und restauriert werden und sind heute auf der Kapellbrücke zu sehen. Seit dem Jahr 2002 sieht die Hängeordnung wie folgt aus:
- An beiden Brückenköpfen der Kapellbrücke werden jene Kapellbrückenbilder präsentiert, welche die Brandkatastrophe von 1993 überstanden haben und seither konserviert und restauriert wurden.
- In der Brückenmitte wird der unversehrt gebliebene Original-Zyklus des heiligen Mauritius (26 Bildtafeln) gezeigt. Von diesem Zyklus war 1993 ein Bild auf der Brücke zu sehen, die übrigen waren magaziniert.
- Die Joche zwischen den beiden Brückenköpfen und dem Mauritius-Zyklus sind leer.
Nach dem verheerenden Brand von 1993 und der Rekonstruktion der Brücke im Winterhalbjahr 1993/1994 stellte sich die grundsätzliche Frage, wie mit dem durch die Katastrophe in grossen Teilen zerstörten Bilderzyklus der Kapellbrücke umgegangen werden soll. Da die Kapellbrücke seit 1914 unter dem Schutz der Eidgenossenschaft stand, musste die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege beigezogen werden. In ihrem Gutachten vom 14. Mai 1996 machte sie folgende Empfehlungen:
- Eine Rekonstruktion (d.h. ein Kopieren) der verlorengegangenen Bilder sei grundsätzlich abzulehnen. Der Brand der Brücke solle späteren Generationen von Besucherinnen und Besuchern der Brücke sicht- und erkennbar bleiben.
- Falls sich der Stadtrat für eine Ergänzung des Bilderzyklus entschliesse, solle dies durch Schwarz-Weiss-Fotos der verbrannten Bilder oder durch Grisaillen (Malerei, die ausschliesslich in Grau, Schwarz und Weiss ausgeführt wird) erfolgen.
- Das Präsentationskonzept solle der Hängeordnung am Tage vor dem Brand folgen.
Diese Empfehlungen waren für den Stadtrat unbefriedigend. Erst nach intensiven Verhandlungen mit der kantonalen Denkmalpflege und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege konnte 2002 die heutige Hängeordnung verwirklicht werden. Der Stadtrat entschied sich damit für das Zeigen der Originale auf der Brücke. Der Stadtrat ist aus folgenden Gründen von der heutigen Hängeordnung nach wie vor überzeugt:
- Auf der Brücke sind heute ausschliesslich originale Bildtafeln, die im 17. Jahrhundert in der Werkstatt von Hans Heinrich Wegmann geschaffenen wurden, zu sehen. Sie stellen ein herausragendes Kulturgut dar. Dem Stadtrat ist dieses Bekenntnis zum Original sehr wichtig.
- Die Folgen des Brandes werden nicht vertuscht oder durch Rekonstruktionen überspielt. Vier schwarze Bildtafeln markieren die Grenzen und das Ausmass der Brandkatastrophe. Es ist ein klares Bekenntnis zur Erinnerung an das Brandereignis.
- Die heutige Lösung ist auch ein Bekenntnis zur Geschichte. Die erhalten gebliebenen Bilder und die Depotbilder sind auf der Brücke zu sehen. Beide Gruppen von Bildern füllen nicht die ganze Brücke, sondern lassen bewusst Lücken offen.
Dank der privaten Initiative von Herrn Dr. iur. Jost Schumacher können nun Rekonstruktionen aller drei Bilderzyklen, die ursprünglich auf der Kapellbrücke hingen, im gesamten Umfang bestaunt werden. Die Rekonstruktionsarbeit war trotz fundierter wissenschaftlicher Begleitung herausfordernd, weil insbesondere im Falle der verbrannten Bilder auf Grundlage von Fotos ein Bild nahe am ursprünglichen Bild interpretiert werden musste. Die rekonstruierten Bilder sind im Gegensatz zu den Originalen grundiert und verfügen deshalb über eine andere Farbigkeit. Die Bilder sind als Kopien, die sich in ihrer Bildqualität von den Originalen wesentlich unterscheiden, erkennbar. Das Ausstellen von rekonstruierten Bildern, neben den Originalen wird diese Unterschiede verdeutlichen. Für die Vermittlung und das Verständnis der ursprünglichen Bildergeschichte, bestehend aus drei Bilderzyklen, sind diese Rekonstruktionen sehr hilfreich. Durch die Vermittlung der Inhalte mittels Audioguide wird der Zugang für die Besucher und Besucherinnen nachvollziehbar und verständlich. In diesem Sinne wird die Ausstellung der rekonstruierten Bilderchronik in der Kornschütte sicher ein besonderes Erlebnis.
Die verheerende Brandkatastrophe von 1993 hat einen grossen Teil der Brücke und der Gemälde unwiederbringlich zerstört. Die Hängeordnung 2002 verschweigt die Folgen der Brandkatastrophe nicht und zeigt die noch vorhandenen Originale des Bildzyklus des heiligen Mauritius. Der Stadtrat ist nach wie vor von der Hängeordnung 2002, die in einem langen und schwierigen Prozess erarbeitet wurde, überzeugt. Deshalb werden auch in Zukunft auf der Kapellbrücke ausschliesslich die Originale gezeigt.“
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